Kenntnisprüfungen zur Anerkennung eines Pflegeberufes
Diese Maßnahme richtet sich an ausländische Krankenpflegekräfte, die in ihrem Heimatland eine Krankenpflegeausbildung absolviert haben,
- die in Deutschland im Pflegebereich beschäftigt sind (wünschenswert sind mind. 6 Monate)
- die sich mit dem deutschen Gesundheitssystem, dem hiesigen Berufsbild und Pflegeverständnis intensiv auseinandergesetzt haben.
Die erfolgreich abgeschlossene Qualifikation befähigt die Teilnehmenden zur Führung der Berufsbezeichnung „Gesundheits- und Krankenpfleger“ bzw. „Gesundheits- und Krankenpflegerin“. Damit erfolgt die staatliche Anerkennung des Berufsabschlusses aus dem jeweiligen Herkunftsland
Teilnahmevoraussetzungen:
Für ausländische Pflegekräfte
- abgeschlossene Krankenpflegeausbildung im Herkunftsland
- Zulassung zur Kenntnisprüfung des Berufsabschlusses durch die jeweilige Aufsichtsbehörde
- Sprachniveau: B2-Zertifikat nach GER
- gültiger Aufenthaltstitels
- Berufserfahrungen im Pflegebereich in Deutschland sind wünschenswert
- umfassende Fähigkeiten in der Grundpflege / Grundlagenkenntnisse in der Pflegeplanung/-dokumentation und EDV
Termine:
individuell nach Absprache – schreiben Sie uns eine E-Mail über unser Kontaktformular. Kenntnisprüfungen und die eventuellen Lehrveranstaltungen planen wir immer individuell. Daher wenden Sie sich bitte persönlich an das Sekretariat für Fort- und Weiterbildung an der Bildungszentrum für Gesundheitsberufe Magdeburg gGmbH
Kursabschluss:
Urkunde zur/ zum Pflegefachmann / Pflegefachfrau nach erfolgreich absolvierter mündlicher und praktischer Kenntnisprüfung